Kategorie 3-bis
Ansammlung und Transport von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (RAEE)
Das MD vom 8. März 2010, Nr. 65 ändert die Verwaltungsobliegenheiten und die Bewirtschaftung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE), die von Kunden zurückgenommen werden.
Seit 18. Juni 2010 ist der Vertreiber (Einzelhändler) von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) verpflichtet, gebrauchte Geräte vom Konsumenten, welcher ein gleichwertiges Produkt erwirbt, kostenlos zurückzunehmen.
Verpflichtete Subjekte
Damit die Rücknahme, die Ansammlung und/oder der Transport der RAEE erfolgen kann, sind folgende Subjekte zur Eintragung in das Nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe verpflichtet:
- Vertreiber,
- Installateure,
- Leiter von Servicestellen
von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) sowie
- Transporteure, die im Name der Vertreiber von AEE tätig sind.
Voraussetzungen für die Eintragung
Für die Eintragung in die Kategorie 3-bis sind lediglich folgende Voraussetzungen erforderlich:
- persönliche Voraussetzungen (PDF 375 KB).
Eintragungsverfahren und Verfahren für die Erneuerung der Eintragung
Der Antrag um Eintragung in die Kategorie 3-bis muss telematisch über den Dienst “Agest Telematico” eingereicht werden. Der nachfolgende Leitfaden informiert Schritt für Schritt über die Aktivierung des Dienstes und die Erstellung eines Antrags um Eintragung:
Die Eintragung muss nach 5 Jahren erneuert werden. Der nachfolgende Leitfaden informiert Schritt für Schritt über die Erstellung eines Antrags um Erneuerung der Eintragung:
Änderungsverfahren
Jeglicher Akt oder jede Tatsache, die eine Änderung der Eintragung im Verzeichnis zur Folge hat, muss vom Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach dessen Eintreten mittels entsprechendem Änderungsantrag mitgeteilt werden. Der Antrag muss telematisch übermittelt werden.
Verpflichtungen für die Rücknahme und Bewirtschaftung der RAEE
Für die Rücknahme und die Bewirtschaftung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE) gelten verschiedene Verpflichtungen, wie die Einhaltung von technischen Auflagen und Verwaltungsobliegenheiten.
Detaillierte Informationen über die für die Rücknahme und Bewirtschaftung vorgesehenen Verpflichtungen finden Sie unter folgenden Links:
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