Gebühren
Die Einreichung von Eintragungs-, Änderungs- und Streichungsanträgen unterliegt der Zahlung von Sekretariatsgebühren. Die Beträge sind dieselben, die für das Handelsregister vorgesehen sind:
Gemäß Artikel 24 des MD 120/2014 muss das Unternehmen für jede eingetragene Kategorie eine Jahresgebühr entrichten:
Nützliche Links:
- Einheitlicher Vordruck für Rückerstattungen (Word-Datei 98 KB)
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