Sekretariatsgebühren
Die Einreichung von Eintragungs-, Änderungs- und Streichungsanträgen unterliegt der Zahlung von Sekretariatsgebühren. Die Beträge sind dieselben, die für das Handelsregister vorgesehen sind:
Kategorie 2-bis (Transport eigener Abfälle)
Art. 212, Abs. 8 der G.V. 152/06 (Unternehmen, welche als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und Beförderung der eigenen Abfälle ausüben sowie Unternehmen, welche als Erzeuger von gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und Beförderung der eigenen Abfälle bis zu einer Höchstmenge von 30 Kilogramm oder Litern pro Tag ausüben)
Art des Antrags | geschuldeter Betrag |
---|---|
Eintragung | 10,00 € |
Änderung | 10,00 € |
Streichung | 0,00 € |
Kategorien 1, 4, 5, 8, 9, 10
Art des Antrags | geschuldeter Betrag für Gesellschaften und Körperschaften |
geschuldeter Betrag für Einzelfirmen |
---|---|---|
Eintragung | 90,00 € | 18,00 € |
Änderung | 90,00 € | 18,00 € |
Streichung | 90,00 € | 0,00 € |
Kategorie 6 (grenzüberschreitender Abfalltransport)
Art des Antrags | geschuldeter Betrag für Gesellschaften und Körperschaften |
geschuldeter Betrag für Einzelfirmen |
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Eintragung | 90,00 € | 90,00 € |
Änderung | 90,00 € | 18,00 € |
Streichung | 90,00 € | 0,00 € |
Die Sekretariats- und Stempelgebühren sind bei Abschluss der telematischen Anträge wie folgt einzuzahlen:
- Kreditkarte (Visa/Mastercard)
- PagoPA
- TelemacoPay (Infocamere) oder IConto
Ausländische Unternehmen können die Gebühren ausschließlich mit Kreditkarte bezahlen!
Vorabzahlungen mit Banküberweisung sind nicht mehr möglich!
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