Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Sekretariatsgebühren

Die Einreichung von Eintragungs-, Änderungs- und Streichungsanträgen unterliegt der Zahlung von Sekretariatsgebühren. Die Beträge sind dieselben, die für das Handelsregister vorgesehen sind:

Kategorie 2-bis (Transport eigener Abfälle)

Art. 212, Abs. 8 der G.V. 152/06 (Unternehmen, welche als Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und Beförderung der eigenen Abfälle ausüben sowie Unternehmen, welche als Erzeuger von gefährlichen Abfällen die Tätigkeit der Sammlung und Beförderung der eigenen Abfälle bis zu einer Höchstmenge von 30 Kilogramm oder Litern pro Tag ausüben)

Art des Antrags geschuldeter Betrag
Sekretariatsgebühren für die Eintragung/Änderung Kategorie 2-bis
Eintragung 10,00 €
Änderung 10,00 €
Streichung  0,00 €

 

Kategorien 1, 4, 5, 8, 9, 10

Sekretariatsgebühren für die Eintragung/Änderung Kategorien 1, 4, 5, 8, 9, 10
Art des Antrags geschuldeter Betrag für
Gesellschaften und Körperschaften

geschuldeter Betrag für Einzelfirmen
und REA-Subjekte

Eintragung 90,00 € 18,00 €
Änderung 90,00 € 18,00 €
Streichung 90,00 €  0,00 €

 

Kategorie 6 (grenzüberschreitender Abfalltransport)

Art des Antrags geschuldeter Betrag für
Gesellschaften und Körperschaften

geschuldeter Betrag für Einzelfirmen
und REA-Subjekte

Sekretariatsgebühren für die Eintragung/Änderung Kategorie 6
Eintragung 90,00 € 90,00 €
Änderung 90,00 € 18,00 €
Streichung 90,00 €  0,00 €

 

Die Sekretariats- und Stempelgebühren sind bei Abschluss der telematischen Anträge wie folgt einzuzahlen:

  • Kreditkarte (Visa/Mastercard)
  • PagoPA
  • TelemacoPay (Infocamere) oder IConto

Ausländische Unternehmen können die Gebühren ausschließlich mit Kreditkarte bezahlen!

Vorabzahlungen mit Banküberweisung sind nicht mehr möglich!

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 693