Musterklauseln und -verträge

Anmerkung

Falls diese Klauseln von einer der Parteien in vorgedruckten Verträgen oder im Voraus bestimmt worden sind, müssen diese gemäß der Bestimmung der Artikel 1341 und 1342 ZGB gutgeheißen werden.

Schiedsverfahren

Gutachten

Schiedsgericht

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