Mediationsspesen
Die Spesen sind gesetzlich festgelegt und werden von der Mediationsstelle entsprechend angewendet.
Im Falle von unbestimmtem oder unbestimmbarem Streitwert wird das Mediationsverfahren in der Kategorie mit einem Streitwert zwischen EUR 50.001,00 und EUR 150.000,00 angesiedelt.
Die Spesen für das erste Treffen sind pro Interessenszentrum geschuldet. Interessenszentrum bedeutet, dass mehrere Personen das gleiche rechtliche Interesse vertreten.
Diese Spesen sind vom Antragssteller oder der Antragsstellerin zum Zeitpunkt der Hinterlegung des Antrages zu entrichten. Die eingeladenen Parteien entrichten die Spesen bei Zustimmung zur Mediation.
Bitte berücksichtigen Sie: Wenn Mediationsanträge vor dem ersten Treffen zurückgezogen werden, werden die entrichteten Spesen zurückbehalten, weil der Dienst schon aktiviert wurde.
Die Einleitungsspesen für das erste Mediationstreffen belaufen sich auf:
- EUR 40,00 (+ MwSt.) für Streitwerte bis zu EUR 1.000;
- EUR 75 (+MwSt.) für Streitwerte zw. EUR 1.001 und 50.000;
- EUR 110 (+MwSt) für Streitwerte ab EUR. 50.001.
Dazu kommen noch folgende Mediationsspesen für das erste Mediationstreffen:
- EUR 60,00 (+ MwSt.) für Streitwerte bis zu EUR 1.000;
- EUR 120 (+MwSt.) für Streitwerte zw. EUR 1.001 und 50.000;
- EUR 170 (+MwSt.) für Streitwerte ab EUR. 50.001.
In der Pflichtmediation sind diese Spesen um ein Fünftel reduziert.
Mögliche Zusatzspesen
Den Parteien können noch dokumentierte Selbstkosten wie z.B. Postspesen verrechnet werden.
Wenn die Mediation über das erste Treffen hinaus weitergeführt wird oder bereits beim ersten Treffen eine Einigung erzielt wird, fallen zusätzliche Mediationsspesen an.
Finden die Parteien in der ersten Mediationssitzung eine Vereinbarung, wird zu den Mediationspesen ein Zuschlag von 10 Prozent dazugerechnet.
Finden die Parteien in den Folgetreffen eine Vereinbarung, wird zu den Mediationspesen ein Zuschlag von 25 Prozent dazugerechnet.
Die Mediationsspesen bei einer Vereinbarung können bei besonders komplexen Verfahren um weitere 20 Prozent erhöht werden.
Der gesamte Betrag muss zur Gänze vor Aushändigung des Abschlussprotokolls entrichtet werden. Die Parteien haften gemeinsam für die Mediationsspesen.
Tabelle mit den Spesen
- Spesen für Mediationsverfahren (Pflichtmediation/angeordnete Mediation)
- Spesen für freiwillige Mediationsverfahren
- Vereinfachte Tabelle der Mediationsspesen
N.B.: Bei internationalen Streitfällen ist die MwSt. möglicherweise nicht geschuldet.
Hinweis zu den Mediationsspesen bei Terminabsagen
Sobald Folgetreffen im Rahmen eines Mediationsverfahrens vereinbart werden, organisiert die Mediationsstelle sämtliche dafür notwendigen Dienstleistungen. Dazu gehören z. B. die Reservierung von Räumen, die Buchung von Mediatorinnen und Mediatoren oder die Koordination mit dem Personal des Sekretariats. Zudem sind die Mediatoren und Mediatorinnen Freiberufler/innen, die sich den vereinbarten Termin vormerken und freihalten.
Sollte ein geplanter Termin nicht stattfinden (z.B., weil die Parteien außerhalb der Mediation eine Einigung erzielt haben) dann bleiben die damit verbundenen Spesen grundsätzlich dennoch zu bezahlen. Dies liegt daran, dass im Vorfeld bereits organisatorische und personelle Ressourcen bereitgestellt wurden.
Ein Teil dieser Spesen dient direkt der Bezahlung der eingesetzten Mediatorinnen und Mediatoren. Wurde ein Termin abgesagt oder kommt er nicht zustande, betreffen die nicht bezahlten Kosten in erster Linie diese Personen.
Beispiel für die Streitwertberechnung
Eine Pflichtmediation hat einen Streitwert von EUR 10.000. Wenn sie erfolgreich im ersten Treffen abgeschlossen wird, betragen die Spesen pro Partei EUR 533,87 inkl. MwSt. Scheitert die Mediation nach 2 Stunden (Dauer des ersten Treffens), so zahlt jede Partei EUR 190,32 inkl. MwSt. Wird dann nach einem oder mehreren Folgetreffen eine Lösung gefunden, so beträgt der Kostenaufwand pro Partei EUR 580,72 inkl. MwSt. Scheitert die Mediation nach einem oder mehreren Folgetreffen, so belaufen sich die Kosten pro Partei auf EUR 502,64 inkl. MwSt.
Zahlungsmöglichkeiten
Die Antragsteller erhalten nach Eingang des Antrags eine Zahlungsmitteilung mit den genauen Möglichkeiten zur Zahlung und dem Zahlungskodex.
Zahlung mittels pagoPA
PagoPA ist ein elektronisches Zahlungssystem mit welchem Zahlungen an die öffentliche Verwaltung über die teilnehmenden Payment Service Provider (PSP) getätigt werden können.
Zahlung mittels Bancomat
Im Büro des Sekretariats der Mediationsstelle in Bozen können die Spesen mittels Bancomat gezahlt werden.
Anmerkung: Direkte Überweisungen auf das Bankkontokorrent der Handelskammer sind nicht mehr möglich.
Waren diese Informationen hilfreich?