Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Antragstellung

Beiträge Praktika oder Lehrverträge von Frauen in MINT-Berufen 2024/25

Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART vom 22. September 2025 bis 23. September 2025 eingereicht werden.

Wichtig: Sie können bereits im Vorfeld, vom 8. bis 21. September 2025, die Beitragsgesuche und Dokumente in Restart vorbereiten. Der Versand des Antrags ist erst ab dem 22. September 2025 möglich.

Folgende Dokumente müssen beigefügt werden:

  • Beitragsgesuch - Das Gesuch muss mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehen sein (sofern nicht von der Pflicht befreit). Die Stempelmarke kann mittels Zahlschein F23 bezahlt werden: eine Kopie des Zahlscheines ist dem Antrag beizulegen. Als Alternative dazu können auf dem Gesuch die Nummer und das Datum der Stempelmarke eingetragen sein und der/die Antragstellende/r erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden.
  • Für Praktika für Schüler/innen:
    • eine Kopie der Praktikumsvereinbarung (für das Schülerpraktikum: zwischen dem Schüler bzw. der Schülerin und dem Unternehmen; für das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum: zwischen dem Schüler bzw. der Schülerin, dem Unternehmen und dem Amt für Arbeitsmarktservice)
    • eine Eigenerklärung, welche für jeden Praktikanten die Mindestdauer des Praktikums bestätigt.
  • Für Lehrverträge:
    • eine Kopie des Lehrvertrags;
    • Eigenerklärung, dass der erste Arbeitstag innerhalb 31.08.2025 erfolgt ist.

ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.

  • Die beizulegenden Dokumente - Gesuch, Eigenerklärung, Praktikumsvereinbarung oder Lehrvertrag - müssen vom Inhaber oder gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben werden. 
  • Der Antrag kann direkt vom Beitragsempfänger oder über einen Vermittler eingereicht werden. Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder des Vermittlers unterschrieben werden.
  • Es muss eine einzige zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) angegeben werden, die das Unternehmen als Domizil für das Verfahren wählt und über die alle Mitteilungen nach Versand des Antrags erfolgen. Die zertifizierte E-Mail-Adresse muss sowohl auf dem Gesuch als auch in den Daten des telematischen Antrags (RESTART) angegeben werden und jeweils übereinstimmen.
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Kontakt

WIFO - Schule-Wirtschaft

0471 945 716