Alto contrasto
Für Unternehmen, die Desinfektionsmittel sowohl auf dem nationalen als auch auf dem europäischen Markt verkaufen möchten, gelten die Bestimmungen und Zulassungen der Verordnung (EU) Nr. 528/2012.
Der Ausdruck „Biozidprodukt“ bezeichnet
Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt.
Anhang I dieser Verordnung listet die Wirkstoffe auf, die in Biozidprodukten verwendet werden dürfen, die somit nach einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden können.
Das Etikett kann keinesfalls Angaben wie „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnliche Hinweise enthalten.