Prämienaktionen
Für Prämienaktionen ist vom Veranstalter ein Reglement auszuarbeiten, das im Unternehmen aufzubewahren und allen interessierten Teilnehmern zur Verfügung zu stellen ist. Es ist also keine Mitteilung an das Ministerium notwendig. Das Reglement mit entsprechendem Datum muss durch eine Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes bestätigt werden. Dies kann vor einem Notar, dem Gemeindesekretär oder dessen Beauftragten - nicht aber vor einem Beamten der Handelskammer - erfolgen.
Bei Prämienaktionen ist eine Kaution zu stellen, sofern die Übergabe der Preise nicht sofort erfolgt. In diesem Fall beträgt die Kaution 20 Prozent des Wertes der Preise, welche voraussichtlich ausgegeben werden, ohne Mehrwertsteuer. Die Bestätigung über die geleistete Kaution ist zusammen mit einem eigenen, ausgefüllten Vordruck dem Ministerium der wirtschaftlichen Entwicklung vor Beginn der Veranstaltung zu übermitteln. Keine Kaution ist erforderlich, wenn den Teilnehmern/innen die Preise sofort beim Erwerb des beworbenen Produkts oder der beworbenen Dienstleistung ausgehändigt werden.
Weitere Informationen
- Informationen hinsichtlich der Prämienaktionen (in italienischer Sprache - Webseite des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung)
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