Alto contrasto
Die Tätigkeit von Makler/innen besteht darin, zwei oder mehrere Parteien zum Zweck eines Geschäftsabschlusses miteinander in Verbindung zu setzen. Dabei müssen sie unabhängig von den Parteien sein und ihre Tätigkeit korrekt, transparent und zuverlässig erbringen.
Die Maklertätigkeit kann für vier verschiedene Bereiche ausgeübt werden: Immobilien, Waren, mit entgeltlichem Auftrag für die Bereiche Immobilien und Betriebe sowie Dienstleistungen.
Für die Ausübung der Maklertätigkeit müssen die Personen eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns an die territorial zuständige Handelskammer senden und die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Im Detail müssen der Abschluss einer Oberschule sowie eines spezifischen Vorbereitungskurses und das erfolgreiche Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung vorgewiesen werden.
Eintragung
Nur im Handelsregister eingetragene Maklerinnen und Makler sind zur Ausübung der Maklertätigkeit befugt. Die Handelskammer Bozen ist zuständig für die Verhängung von Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Maklertätigkeit, wie etwa bei Ausübung der Maklertätigkeit ohne Eintragung im Handelsregister. Wird eine Maklerprovision von einer nicht zur Tätigkeit befugten Person eingenommen, ist diese zur Rückgabe der widerrechtlich bezogenen Provision verpflichtet.
Disziplinarstrafen
Ebenso ist die Handelskammer Bozen für die Verhängung von Disziplinarstrafen im Falle von Unregelmäßigkeiten bei der Ausübung der Maklertätigkeit, beim Einsatz von nicht zur Maklertätigkeit befähigtem Personal sowie sonstigen Verstößen gegen die gesetzlichen Auflagen von Maklern zuständig. Besteht ein Zweifel an der Befähigung einer Person als Maklerin oder Makler oder an der korrekten Ausübung deren Tätigkeit, können sich Betroffene für Auskünfte an das zuständige Amt der Handelskammer Bozen wenden.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15