Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Trägerdienste, Frachtumschlag

 Gesetz Nr. 57 vom 05.03.2001, Art. 17 und Ministerialdekret Nr. 221 vom 30.06.2003

Unternehmen, welche  auch mit Hilfe mechanischer oder  oder mit technologischer Ausrüstung, einschließlich der vorbereitenden und ergänzenden Tätigkeiten zum Waren- und Produktverkehr, eine der folgenden Tätigkeiten ausüben,  werden mit der Tätigkeit Gepäcksträger im Handelsregister eingetragen:

  • Gepäcksträger
  • Trägerdienste und Wiegen bei Lebensmittelmärkten
  • Trägerdienste bei den Bahnhöfen 
  • Trägerdienste beim Zollamt
  • allgemeine Trägerdienste
  • Begleitung von Tieren
  • Trägerdienste, welche von Genossenschaften  bei Häfen ausgeübt werden.

Die Ausübung der Tätigkeit verlangt die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginnes an das Handelsregister.

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Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15