Terminverschiebungen
Die Verschiebungen der Mediationstreffen sind mit objektiven Gründen möglich. Alle Parteien müssen einer Verschiebung zustimmen und die Verfügbarkeit der Mediationsstelle muss vorab geprüft werden. Verschiebungen müssen mindestens 3 Arbeitstage vor dem Treffen mitgeteilt werden.
Wichtige Anmerkung: Der Tag des Antrags und der Tag des Treffens zählen nicht zu der Berechnung der Laufzeit für die Verschiebung.
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