Chamber of Commerce of Bolzano

Verlust des Ursprungszeugnisses

Bei Verlust oder Diebstahl eines Ursprungszeugnisses muss die Mitteilung telematisch über die Suite Dokumente für den Außenhandel erfolgen.

Wählen Sie "Anzeige bezüglich Diebstahl – Verlust" und laden Sie im Abschnitt "Anlagen" die Kopie der Verlustanzeige hoch.

Wichtige Hinweise

  • Eine Ersatzerklärung statt einer Verlustanzeige ist unzulässig
    Diese Vereinfachung ist im Sachbereich der Ursprungszeugnisse nicht vorgesehen (Art. 49 des DPR 445/2000)
  • Der/die Antragsteller/in haftet für alle Folgen, die sich aus der Verwendung des abhandengekommenen Zeugnisses durch Dritte ergeben könnten
  • Eine erneute Beantragung des Ursprungszeugnisses ist erforderlich – inklusive Entrichtung der Sekretariatsgebühren
  • Der Antrag muss innerhalb von sechs (6) Monaten ab Erteilung des abhandengekommenen Ursprungszeugnisses gestellt werden

Hilfe & Support

  • FAQ: Antworten auf häufige Fragen finden Sie im Self-Care-Portal (nur auf Italienisch verfügbar).
  • Technische Unterstützung (Login, Benutzerkonto, Signatur, etc.): nutzen Sie das Formular

Jetzt Verlust melden und neues Ursprungszeugnis beantragen!

  • Zur Meldung und Beantragung in der Suite
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