Voraussetzungen
Um die Tätigkeit als Makler/Vermittler beginnen und ausüben zu dürfen, sowohl als eigenständiger Makler, als auch für andere Unternehmen, müssen folgende vom Art. 2, Gesetz 39/1989 vorgeschriebene Voraussetzungen nachgewiesen werden:
- Volljährigkeit
- moralische Integrität
nicht rechtskräftig gewordenen Vorbeugemaßnahmen unterworfen ist, gemäß Gesetz 27.12.1956, Nr. 1423; 31.05.1965, Nr. 575, 13.09.1982, Nr. 646, ausgenommen es ist die Rehabilitierung erfolgt; nicht Delikte begangen hat, die mit Gefängnis bestraft werden, gemäß Art. 116 des königlichen Dekrets 1736/1933 und folgende Änderungen;
nicht voll entmündigt, oder beschränkt entmündigt, oder wegen Delikten gegen die öffentliche Verwaltung, die Justizverwaltung, den öffentlichen Glauben, die öffentliche Wirtschaft, die Industrie und den Handel, bzw. für die Delikte vorsätzliche Tötung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Hehlerei, Ausstellung von ungedeckten Schecks und für jedes andere nicht fahrlässige Verbrechen, für das das Gesetz eine Gefängnisstrafe nicht unter, als Mindeststrafe zwei Jahre und als Höchststrafe fünf Jahre, vorsieht, verurteilt worden zu sein (einschließlich den Urteilen der Strafzumessung auf Antrag der Parteien gemäß Art. 444,445 SPO, sofern Nebenstrafen verhängt worden sind), außer es ist die Rehabilitierung erfolgt (Art. 5, Ges. 204/1985, Buchst. c), Art. 74, GvD 59/2010); - Oberschulabschluss
NB: Für die in einem anderen Staat (EU und nicht-EU) erlangten schulischen Studientitel ist eine Anerkennung erforderlich, da diese in Italien keinen rechtlichen Wert haben (weitere Infos). - spezifischer Vorbereitungskurs auf die Eignungsprüfung
Nähere Informationen zum obligatorischen Vorbereitungskurs auf die Maklerprüfung (Beginn, Dauer, Kosten, Anmeldung usw.) finden Sie auf der Webseite des WIFI - Weiterbildung und Personalentwicklung der Handelskammer Bozen und der Webseite der Landesberufsschule für Handel, Tourismus und Dienstleistungen „Luigi Einaudi" in Bozen. Es ist außerdem möglich, den Kurs bei einem akkreditieren Anbieter außerhalb der Provinz Bozen – Südtirol, auch Online-Kurse, zu absolvieren. - spezifische Prüfung, abgelegt in der Provinz, in der man den Wohnsitz oder das berufliche Domizil hat
- abgeschlossene Haftpflichtversicherung gegen das Berufsrisiko mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 260.000,00 für Einzelfirmen, Euro 520.000,00 für Personengesellschaften oder Euro 1.550.000,00 für Kapitalgesellschaften
- keine Ausübung unvereinbarer Tätigkeiten
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