Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Revisionsverfahren

Periodische Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Handelsagent und Handelsvertreter

Das Handelsregister ist verpflichtet, periodisch zu überprüfen, ob die vom Gesetz 204/1985 vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit als Handelsagent und Handelsvertreter noch weiterhin bestehen (Artikel 6 des Dekrets des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung vom 26. Oktober 2011).

Das gegenständliche Revisionsverfahren betrifft alle Einzelfirmen, Gesellschaften und natürlichen Personen, die die Tätigkeit als Handelsagent und/oder Handelsvertreter ausüben, sowie die natürlichen Personen, die keine Tätigkeit als Handelsagent und/oder Handelsvertreter ausüben und zur Beibehaltung der eigenen fachlichen Voraussetzungen in der eigenen Sektion im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV) beim Handelsregister eingetragen sind.

Den von der Revision betroffenen Unternehmen wird eine spezifische Mitteilung an die im Handelsregister eingetragene zertifizierte elektronischen Post-Adresse (ZEP) übermittelt, die natürlichen Personen, die keine Tätigkeit als Handelsagent und/oder Handelsvertreter ausüben werden mittels ZEP oder Papier-Post verständigt. Damit wird den Betroffenen der Beginn des Revisionsverfahrens mitgeteilt und diese aufgefordert, die erforderliche Meldung zu tätigen.

Um den Besitz der eigenen Voraussetzungen zu bestätigen, müssen die betroffenen Unternehmen und Personen dem Handelsregister in telematischer Form (mittels „ComUnica“) einen spezifischen, vollständig und korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck (Modell DYNAMISCHE ÜBERPRÜFUNG VORAUSSETZUNGEN – HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER) zur Eigenerklärung der Voraussetzungen übermitteln.

Diese Eigenerklärung hinsichtlich des Weiterbestehens der Voraussetzungen bezieht sich auf:

  • moralische Voraussetzungen;
  • Antimafia;
  • Unvereinbarkeiten (unvereinbare Tätigkeiten).

Tätige Handelsagenten und Handelsvertreter

Das vorher genannte Modell der Eigenerklärung muss individuell (jeweils ein eigener Vordruck von jeder betroffenen Person) vom Inhaber einer Einzelfirma, von allen gesetzlichen Vertretern von Gesellschaften, vom eventuellen Verantwortlichen und von all jenen, die mit jeglichem Rechtstitel die Tätigkeit als Handelsagent und/oder Handelsvertreter auf Rechnung des Unternehmens ausüben, ausgefüllt werden.

Alle vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Eigenerklärungen betreffend die Handelsagenten und Handelsvertreter eines Unternehmens, sowie die übrigen erforderlichen Anlagen, sind mittels einer einzigen telematischen Meldung (mittels “ComUnica”) durch das Unternehmen, an die Handelskammer Bozen zu übermitteln.

Anlagen

Mittels der telematischen Meldung sind folgende Dokumente ans Handelsregister zu übermitteln:

  • Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen – Handelsagenten und -vertreter (auszufüllen von allen obgenannten Personen);
  • lesbare und vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Ausweisdokuments des Unterzeichners, wenn das Formular mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist (von allen obgenannten Personen); eine Anlage ist nicht erforderlich, wenn der Vordruck in digitaler Form vom Erklärenden unterzeichnet ist;
  • Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen Beiblatt „Antimafia“ + Kopie Ausweisdokument sofern nicht digital unterschrieben (NB: dieser Vordruck ist nur auszufüllen und der Meldung beizulegen, sofern die betroffenen Personen nicht bereits das Modell dynamische Überprüfung Voraussetzungen – Handelsagenten und -vertreter ausfüllen mussten (welches die betroffenen Personen sind, die das Beiblatt „Antimafia“ ausfüllen müssen, geht aus der Liste hervor, die hier heruntergeladen werden kann).

Inaktive natürlichen Personen

Die natürlichen Personen, die keine Tätigkeit als Handelsagent und/oder Handelsvertreter ausüben und zur Beibehaltung der eigenen fachlichen Voraussetzungen in der eigenen Sektion im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV) beim Handelsregister eingetragen sind, füllen auf dem Modell DYNAMISCHE ÜBERPRÜFUNG VORAUSSETZUNGEN – HANDELSAGENTEN UND -VERTRETER, außer die die Person betreffenden Daten, nur den Punkt hinsichtlich der moralischen Voraussetzungen – Abschnitt A aus und übermitteln diesen Vordruck, zusammen mit einer lesbaren und vollständigen Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Ausweisdokuments (muss nur beigelegt werden, wenn das Formular mit einer handschriftlichen Unterschrift versehen ist; muss hingegen nicht beigelegt werden, wenn der Vordruck in digitaler Form vom Erklärenden unterzeichnet ist), mittels eigener telematischen Meldung (mittels “ComUnica”) ans Handelsregister von Bozen.

Vordrucke und Anleitung

Die benötigten Vordrucke und eine Anleitung können hier heruntergeladen werden:

Hinweis

Werden die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht (innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung), vollständig und in der vorgeschriebenen telematischen Form eingereicht, so wird das Verfahren zum Verbot der Weiterführung der Tätigkeit als Handelsagent und/oder Handelsvertreter und Streichung aus dem Handelsregister, oder, für die in der Sondersektion des VWV eingetragenen natürlichen nicht tätigen Personen, zur Streichung aus dieser Sondersektion eingeleitet.

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