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Meldung rechtsmissbräuchliche Klauseln
Unter den Aufgaben der Handelskammern im Bereich Marktregelung fällt die Förderung der Kontrolle über das Bestehen von rechtsmissbräuchlichen Vertragsklauseln.
Als rechtsmissbräuchlich, bzw. ungerecht, gelten solche Klauseln, die ein Vorteil zu Gunsten des Gewerbetreibenden und zu Ungunsten des Verbrauchers herbeiführen.
Häufig werden Verträge von den Unternehmen ausgearbeitet und mittels Unterfertigung von Formblättern oder Vordrucken seitens des Verbrauchers abgeschlossen. Ein Beispiel dafür sind Mobiltelefon- oder Netzwerkverträge: der Verbraucher nimmt in solchen Fällen den Inhalt des Vertrages an, ohne die Möglichkeit zu haben, die Klauseln einzeln auszuhandeln.
Als Schutz für die Verbraucher sieht das Verbraucherschutzgesetzbuch (GvD Nr. 206/2005) eine ganze Reihe von Vertragsklauseln vor, die als ungerecht gelten und daher wirkungslos bzw. nichtig sind.
Verordnung im Bereich rechtsmissbräuchliche Vertragsklauseln
Um ihre Kontrollfunktion über das Vorhandensein rechtsmissbräuchlicher Klauseln wahrzunehmen, hat die Handelskammer Bozen eine eigene Verordnung erlassen, die das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzbuchs über Klauseln, die einseitig von Unternehmen in Verbraucherverträgen eingefügt werden, regelt.
Die Verbraucher haben die Möglichkeit, die von ihnen ungerecht gehaltenen Vertragsklauseln mittels Formular zu melden. Die Anfrage muss an das folgende Amt der Handelskammer Bozen zugeschickt werden:
Servicebereich Wettbewerbsschutz
E-Mail: wettbewerbsschutz@handelskammer.bz.it
Pec: regulation@bz.legalmail.camcom.it
Es ist wichtig eine lesbare Kopie des Vertrages (und falls verfügbar auch die italienische Fassung davon) beizulegen.
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