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Muster und Modelle
Vom guten Geschmack
Nicht nur technisches, sondern auch ästhetisches Know-how lässt sich gegen "geistigen Diebstahl" schützen. So kann das Design von neu gestalteten Oberflächen wie von textilen Stoffen oder Tapeten als Muster, aber auch die neue Formgebung von z. B. Haushaltsgeräten, Möbeln, Modeschmuck oder Zahnbürsten als Modell beim Italienischen Patent- und Markenamt eingetragen werden. Voraussetzung für eine Eintragung ist eine tatsächlich neue und eigentümliche Gestaltung des Musters oder Modells. Das Design ist charakterisiert durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben, Flächen oder durch das verwendete Material.
Der Inhaber eines Muster- oder Modellschutzes kann anderen verbieten, Produkte mit gleichem oder ähnlichem Design zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen, also herzustellen, ein- oder auszuführen. Es ist möglich, mit einer einzigen Anmeldung den Schutz für mehrere Muster und Modelle anzufordern ("Sammelanmeldung"), falls diese der selben Warenklasse der internationalen Klassifikation der Muster und Modelle angehören.
Die Registrierung des Musters oder Modells gilt für fünf Jahre ab dem Hinterlegungsdatum. Der Rechtsinhaber kann die Schutzfrist um einen oder mehrere Zeiträume von jeweils fünf Jahren bis zu einer Gesamtlaufzeit von 25 Jahren ab dem Tag der Anmeldung verlängern lassen.
Weiterführende Informationen
- Muster und Modelle - Was Sie schon immer zum Thema "Designschutz" wissen wollten
- Formulare und Anleitungen zur Hinterlegung
- Recherchen und Online–Datenbanken
Internationale Klassifikation für Muster und Modelle
- DesignClass - Online-Datenbank vom EUIPO
- WIPO - World Intellectual Property Organization - 10. Ausgabe in englischer Sprache
- Italienisches Patent- und Markenamt - 9. Ausgabe, in italienischer Sprache
- Deutsches Patent- und Markenamt - 10. Ausgabe in deutscher Sprache
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