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Stichprobenkontrollen
Der Bereich Außenhandel des Amtes für Berufsbefähigungen, Außenhandel, Digitale Dienste und Rechtsangelegenheiten der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus und Landwirtschaftskammer Bozen führt stichprobenartige Kontrollen zur Überprüfung der Ersatzerklärungen durch, die bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen eingereicht werden. Grundlage hierfür sind nationale und europäische Vorschriften, insbesondere das DPR 445/2000 sowie der Unionszollkodex. Ziel ist es, die Richtigkeit der Angaben zum Warenursprung sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.
Gemäß den Richtlinien wird die Kontrolle innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der Erklärung und in jedem Fall spätestens 75 Tage nach diesem Datum durchgeführt. Die Stichproben umfassen mindestens 3 % aller jährlich eingereichten Erklärungen.
Der Prozess wird in dem Flussdiagramm dargestellt, in dem die einzelnen Arbeitsschritte und die vorgesehenen Fristen detailliert beschrieben sind.
Sie können auch anlassbezogen durchgeführt werden, etwa bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten in den Unterlagen. Dabei werden alle relevanten Nachweise wie Lieferantenrechnungen, Ursprungsbescheinigungen, Transportdokumente oder andere Herkunftsnachweise überprüft. Bei Waren aus Drittländern müssen die Dokumente zum Warenursprung in der Regel bereits beim Antrag vorliegen.
Unternehmen, deren Ersatzerklärungen kontrolliert werden, erhalten eine Frist von 30 Tagen zur Vorlage der geforderten Unterlagen. Stellt das Amt Unwahrheiten fest oder erfolgt keine Mitwirkung, führt dies zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Ziel der Kontrollen ist der Schutz der Glaubwürdigkeit des Ursprungsnachweises im internationalen Handel.
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