Chamber of Commerce of Bolzano

Taxi- und Mietwagendienst mit Fahrer

Bei der Handels-, Industrie-, Handwerks-, Tourismus- und Landwirtschaftskammer Bozen wird das Verzeichnis der Fahrerinnen und Fahrer von Straßen- und Wasserfahrzeugen für öffentliche Verkehrsdienste ohne Linienbetrieb errichtet. Es ist in folgende Abschnitte gegliedert.  

  • a) Fahrer von Personenkraftwagen,
  • b) Fahrer von Krafträdern mit Beiwagen,
  • c) Fahrer von Wasserfahrzeugen,
  • d) Fahrer von Gespannfuhrwerken,
  • e)  Fahrer von Fahrrädern.

Für die Eintragung in das Berufsverzeichnis gelten folgende Voraussetzungen:

  • a) Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Staates, in letzterem Fall unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen laut den geltenden Bestimmungen im Bereich Immigration erfüllt werden,
  • b) Besitz der Berufsbefähigungsbescheinigung und des entsprechenden Führerscheins; weder die Befähigungsbescheinigung noch der Führerschein dürfen wegen Fehlens der erforderlichen Voraussetzungen widerrufen oder ausgesetzt worden sein, auch nicht zeitweise,
  • c) die moralischen Eignungsanforderungen  müssen erfüllt sein,
  • d) die Person muss die Eignungsprüfung zur Eintragung in das Berufsverzeichnis  bestanden haben.

Die Eignungsprüfung besteht in einer  mündlichen Prüfung zu folgenden Themenbereichen:

  • a) physische Geographie sowie Straßen- und Ortsnamenskunde bezogen auf Südtirol,
  • b) Regelung der Personenverkehrsdienste,
  • c) Zugang zum Beruf und Berufsausübung,
  • d) Bestimmungen über die Abnahme, die Zulassung und die Instandhaltung der Fahrzeuge,
  • e) Umweltschutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Verwendung und Instandhaltung der Fahrzeuge,
  • f) Verkehrssicherheit und Unfallverhütung auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften,
  • g) bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen,
  • h) im Umgang mit den Fahrgästen anzuwendende Verhaltensregeln.

Wer als Gespannfuhrwerkfahrer in das Berufsverzeichnis eingetragen werden will, legt eine mündliche Prüfung ab, bei der Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen sind:

  • a) ordentliche Instandhaltung von Gespannfuhrwerken,
  • b) Kenntnisse über das Führen und die Haltung der Zugtiere,
  • c) Kenntnisse der Geographie und Ortsnamenskunde des Ortes, an dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Die Eintragung ist Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz für die Ausübung des Taxidienstes und für die Erteilung der Ermächtigung für die Mietwagentätigkeit. Die Eintragung ist auch notwendig, um die Tätigkeit als Fahrer ausüben zu können. Für die Ausstellung der vorgeschriebenen Lizenz bzw.  Ermächtigung ist die Gemeinde zuständig.

Vordrucke

Prüfungsunterlagen

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