Bewertungsgremium öffentlicher Investitionen
Die Bestimmungen des Art. 1 des Gesetzes Nr. 144/1999 finden für die Handelskammer Bozen keine Anwendung.
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Die Bestimmungen des Art. 1 des Gesetzes Nr. 144/1999 finden für die Handelskammer Bozen keine Anwendung.