IPA und SSET - FAQ
Was passiert, wenn eine Körperschaft es nicht schafft, rechtszeitig eine Back Office Komponente zu übernehmen?
Ab dem 26. Juli 2024, mit der offiziellen Mitteilung zur Inbetriebnahme des SSU-Katalogs, begann die 12-monatige Frist für alle Körperschaften, innerhalb derer sie sich mit Komponenten ausstatten müssen, die den Technischen Spezifikationen und den damit verbundenen Vorbereitungsarbeiten für die Akkreditierung entsprechen.
Nach Ablauf der 12 Monate, also zum 25. Juli 2025, müssen alle Körperschaften akkreditiert sein. Die subsidiäre Lösung kann von all jene Körperschaften genutzt werden, die keine eigene Komponente Back Office „Enti Terzi“ eines Drittanbieters einsetzen können, und stellt eine (kostenlose) alternative Lösung dar, um die Betriebsfähigkeit innerhalb des SSU zu gewährleisten.
Was bedeutet es, ein AOO/UO im IPA zu erfassen?
Innerhalb des IPA-Portals (Indice dei domicili digitali delle Pubbliche Amministrazioni) kann eine Körperschaft auch die Daten ihrer eigenen „Aree Organizzative Omogenee“ (AOO) oder „Uffici Organizzativi“ (UO) angeben. Dies hängt von der organisatorischen Struktur der Körperschaft ab. Bei der Registrierung der zuständigen Körperschaft im Katalog ist dieser Schritt notwendig, um die Funktionsfähigkeit im SSU für jedes zuständige Büro zu garantieren.
Wird jedes Büro im Rahmen der Gemeinde eine eigenständige Einheit für die Kommunikation mit dem SUAP sein?
Das hängt von der organisatorischen Struktur ab, die die Körperschaft eingerichtet hat, und davon, wie sie im IPA-Portal registriert ist. Es ist möglich, dass die Gemeinde jedes einzelne Büro registriert, an das Verfahren gesendet werden sollen, oder nur ein koordinierendes Büro, das die eingegangenen Verfahren an die anderen zuständigen Büros weiterleitet.
Was ist mit der Überprüfung der korrekten Registrierung der Körperschaft/Gemeindeverwaltung im IPA gemeint? Bezieht sich die Registrierung im IPA nur auf die Gemeinde oder auch auf die einzelnen Büros?
Das Antragsformular zur Aufnahme in den Katalog muss vom gesetzlichen Vertreter der Verwaltung digital unterschrieben und von einer im IPA registrierten ZEP-Adresse an adesionecatalogossu@certpec.camcom.it gesendet werden. Innerhalb des IPA-Portals kann jede Körperschaft mindestens eine oder mehrere eigenen „Aree Organizzative Omogenee“ (AOO) und eine oder mehrere „Uffici Organizzativi“ (UO) definieren.
Wichtig ist, dass, die zuständige Körperschaft bei der Registrierung im Katalog, die Büros identifiziert, die am SSU teilnehmen sollen, und zwar mit AOO oder UO, die bereits im IPA identifiziert wurden. Denn diese Büros werden ausschließlich durch den im IPA vorhandenen eindeutigen Antragscode (CUI) identifiziert. Auch die Konfiguration der Körperschaft in der subsidiären Lösung muss der Konfiguration derselben Körperschaft im IPA entsprechen.
Registrierungslink und weitere Informationen zu IPA (in italienischer Sprache)
Die Subsidiäre Lösung - SSET
Seit wann steht die Subsidiäre Lösung zur Verfügung?
Seit dem 16. Mai 2025 ist die Subsidiäre Lösung "Enti Terzi" (SSET) nach erfolgreicher Abnahme und gemäß dem offiziellen Schreiben des Ministeriums für öffentliche Verwaltung vom 8. Mai 2025 im Rahmen des Einheitsschalter-IT-Systems (SSU) einsatzbereit und für alle Körperschaften verfügbar.
Die Subsidiäre Lösung ist unter folgendem Link verfügbar.
Ab wann ist die Subsidiäre Lösung tatsächlich einsatzbereit?
Die Bearbeitung von Dateien über die SSET beginnt mit dem nationalen Termin der Aktivierung des SSU, der derzeit für den 26. Juli 2025 vorgesehen ist.
Vorgänge, die vor diesem Datum gestartet wurden, müssen auf den ursprünglichen Plattformen abgeschlossen werden.
Welche Körperschaften sind verpflichtet, eine Subsidiäre Lösung „Enti Terzi“ zu nutzen?
Alle zuständigen Körperschaften, die über keine eigene IT-Lösung gemäß den Technischen Spezifikationen verfügen, können die vom Kammersystem bereitgestellte Subsidiäre Lösung „Enti Terzi“ (SSET) nutzen.
Im Rahmen der neuen Architektur des Einheitsschalter-IT-Systems (SSU) stellt die SSET die IT-Komponente dar, mit der zuständige Körperschaften mit den Backoffice SUAP interagieren können – insbesondere dann, wenn keine eigene Lösung oder eine von Regionen oder Marktanbietern bereitgestellte Lösung vorhanden ist.
Wie erfolgt die Teilnahme an der Subsidiären Lösung?
Der Teilnahmeprozess ist vollständig digitalisiert und erfordert keine Papierunterlagen gegenüber der Handelskammer oder anderen Stellen.
Für den Beitritt müssen drei Schlüsselfiguren identifiziert werden:
- Der Verantwortliche für die digitale Transformation (RTD), der bereits im IPA-Verzeichnis angehört;
- Der gesetzliche Vertreter der Körperschaft, der den Vertrag unterzeichnet;
- Der Administrator der Körperschaft, mit technisch- administrativen Funktionen.
Ablauf:
- Der RTD meldet sich mit SPID/CNS im Portal an und füllt das Formular aus in dem er seine persönlichen Daten, die persönlichen Daten des gesetzlichen Vertreters, die persönlichen Daten der Körperschaft und die persönlichen Daten des Administrators der SSET angibt;
- Das Formular wird heruntergeladen und vom gesetzlichen Vertreter digital signiert (CADES);
- Das signierte Formular wird hochgeladen;
- Nach Prüfung: Bei positivem Ergebnis erhält der Administrator die Zugangsdaten per E-Mail, um sich innerhalb einer bestimmten Frist zum ersten Mal anzumelden und den Beitrittsprozess abzuschließen
Schließlich muss die Einrichtung ihre Büros (AOO/UO) gemäß IPA-Struktur und dem SSU-Katalog konfigurieren, damit Verfahren korrekt zugewiesen werden können.
Wird die subsidiäre Lösung temporär oder dauerhaft sein?
Die subsidiäre Lösung kann sowohl übergangsweise als auch dauerhaft genutzt werden. Zuständige Körperschaften, die bis zum 25. Juli 2025 keine eigene Back Office-Plattform implementieren, können die subsidiäre Lösung vorübergehend nutzen.
Wenn Ihre Back Office-Komponente bereit ist, können sie über die entsprechende Akkreditierungssektion auf dem Portal impresainungiorno.gov.it den Wechsel vornehmen – nach vorheriger technischer Konformitätsprüfung durch das MIMIT.
Wenn die Körperschaft dauerhaft die subsidiäre Lösung nutzen möchte, muss sie dieser beitreten und beim Akkreditierungsprozess im SSU-Katalog angeben, dass sie diese Lösung als Backoffice „Enti Terzi“ nutzen möchte.
Welche Funktionen bietet die Ersatzlösung für Dritteinrichtungen (SSET)?
Die SSET ermöglicht:
- den Empfang von Verfahren vom SUAP;
- das Anfordern von Ergänzungen sowie das Übermitteln von Stellungnahmen, Genehmigungen und Dokumenten;
- die Integration des Eingangsprotokolls gemäß AGID-Richtlinien;
- die Nutzung eines integrierten Benachrichtigungssystems;
- den Empfang von Einladungen zur synchronen Dienststellen Konferenz.
Was bedeutet Akkreditierung im SSU-Katalog für Zuständige Körperschaften, die die subsidiäre Lösung verwenden?
Es ist wichtig, zwischen dem Beitrittsprozess zur subsidiären Lösung und dem Prozess der Kommunikation zum Katalog bezüglich der zu verwendenden IT-Plattform zu unterscheiden, die den technischen Spezifikationen entspricht und für die Verwaltung der Verfahren verwendet wird, für die die Körperschaft zuständig ist. Das sind zwei unterschiedliche Schritte:
Wenn die zuständige Körperschaft die subsidiäre Lösung nutzen möchte, muss sie zunächst der subsidiären Lösung beitreten, dann als zuständige Körperschaft im SSU-Katalog akkreditiert werden und schließlich erklären, dass sie die subsidiäre Lösung innerhalb des Katalogs nutzen möchte.
Wird es eine Test-Version geben? Wird eine Schulung angeboten?
Eine Testumgebung ist nicht vorgesehen, da die Lösung bereits im Einsatz ist.
Es werden jedoch spezielle Schulungen organisiert werden, um die Körperschaften beim Einsatz der Plattform zu unterstützen.
Ist eine Akkreditierung beim MIMIT auch im Falle der Wahl der subsidiären Lösung erforderlich?
Ja.
Bleibt mit der subsidiären Lösung der zuständigen Körperschaften die Möglichkeit bestehen, historische Verfahren aus dem bisherigen System einzusehen?
Verfahren, die bis zum 24. Juli 2025 eingegangen sind, werden bis zu ihrem Abschluss mit den bis dahin verwendeten Systemen bearbeitet. Abgeschlossene historische Verfahren können in der subsidiären Lösung nicht mehr eingesehen werden.
Die Plattform "Scrivania Enti Terzi" auf impresainungiorno.gov.it bleibt für die Einsicht in historische Verfahren und den Abschluss laufender Verfahren für Körperschaften aktiv, die diese Plattform vor dem 25. Juli 2025 genutzt haben, bevor sie zur subsidiären Lösung oder einer anderen konformen Plattform gewechselt sind.
Gibt es ein Support-Portal?
Ja, das SSET-Supportportal bietet:
- Funktionen zur eigenständigen Informationssuche;
- Ein Kontaktformular im Bereich „Contattaci“ zur Unterstützung.
Das Portal ist nur in italienischer Sprache verfügbar.
Weitere Informationen
- Support Portal SSET (nur in it. Sprache)
- Die Subsidiäre Lösung (nur in it. Sprache)
- Impresainungiorno SSET (nur in it. Sprache)
Quellenverweis:
Die Informationen stammen von UnionCamere Domande e Risposte und Impresainungiorno SSET, Stand: 26.05.2025