Jahresmeldung
Die "Hersteller" müssen, innerhalb 31. März eines jeden Jahres, die Angaben zu den im Vorjahr auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren melden!
Auf der Internet-Seite www.registropile.it steht ein entsprechendes Übersichtsblatt (in italienischer Sprache) zur Verfügung.
Was die zur Jahresmeldung verpflichteten Unternehmen betrifft, wird folgendes mitgeteilt:
- wenn ein Unternehmen nicht im Register Pile ed accumulatori eingetragen ist, kann es nicht die Jahresmeldung einreichen;
- sofern sich ein im PILE-Register eingetragenes Unternehmen streichen möchte, jedoch der Streichungsvorgang nicht abgeschlossen wurde, gilt das Unternehmen als eingetragen und muss demzufolge die Jahresmeldung einreichen;
- sofern ein Änderungsantrag eingereicht aber nicht abgeschlossen wurde (d. h. z. B. weil von der Handelskammer aufgrund der fehlenden Zahlung der Sekretariatsgebühren nicht freigegeben wurde), muss der „Hersteller“ die Jahresmeldung in Bezug auf die bereits im Register eingegebenen und freigegebenen Angaben einreichen.
Die Einreichung der Jahresmeldung erfolgt telematisch über das Portal des PILE-Registers.
Sanktionen
Im Sinne des Art. 25, Abs. 3 der G.V. 188/2008 werden die „Hersteller“, die nicht innerhalb des vorgeschriebenen Termins dem Register die vorgesehenen Informationen mitteilen oder dieselben unvollständig oder ungenau angeben, mit einer Geldbuße von 2.000 bis zu 20.000.- Euro bestraft.
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