Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Ablauf der schriftlichen Prüfung, Fragen und Bewertungskriterien

Die Prüfungskommission, die für jede Prüfungssession neu mit Anordnung des Präsidenten der Handelskammer Bozen ernannt wird, hat in der Sitzung vom 09.03.2023 für die Frühjahrssession 2023 den Ablauf der schriftlichen Prüfung, die Fragen und die Bewertungskriterien festgelegt.

Schriftliche Prüfung - Makler für Immobilien und Makler mit entgeltlichem Auftrag für die Bereiche Immobilien und Betriebe

Die Prüfungskommission hat beschlossen, die vom Ministerialdekret 300/1990 für den Abschnitt Immobilien vorgeschriebenen Prüfungsthemen mittels fachspezifischer Multiple-Choice-Fragen in Kombination mit offenen Fragen zu prüfen: insgesamt 25 Fragen je schriftliche Prüfung. Die Kommission hat für die erste schriftliche Prüfung 6 offene Fragen und 19 Multiple-Choice-Fragen ausgearbeitet, für die zweite schriftliche Prüfung 6 offene Fragen und 19 Multiple-Choice-Fragen (insgesamt also 50 Fragen). Die Fragen im Multiple-Choise-System haben jeweils vier Antwortmöglichkeiten, nur eine davon ist richtig. Zeit für die Beantwortung der Fragen: 50 Minuten.

Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungen einen Durchschnitt von mindestens sieben Zehnteln und in jeder einzelnen Prüfung mindestens sechs Zehntel erzielt hat.

Frühjahrssession 2023 – Schriftliche Prüfung für Vermittler für Waren

Die Prüfungskommission hat beschlossen, die vom Ministerialdekret 300/1990 für den Abschnitt Vermittler für Waren vorgeschriebenen Prüfungsthemen mittels fachspezifischer Multiple-Choice-Fragen in Kombination mit offenen Fragen zu prüfen: insgesamt 25 Fragen. Die Kommission hat 6 offene Fragen und 19 Multiple-Choice-Fragen ausgearbeitet. Die Fragen im Multiple-Choise-System haben jeweils vier Antwortmöglichkeiten, nur eine davon ist richtig. Zeit für die Beantwortung der Fragen: 25 Minuten. 
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer in der schriftlichen Prüfung einen Durchschnitt von mindestens sieben Zehnteln erzielt hat.

Bewertungskriterien der Prüfungsarbeiten

Offene Fragen

  • die Frage mit vollständig korrekter und vollständiger Antwort wird mit 1 Punkt bewertet;
  • die Frage mit teilweise falscher, vollständig falscher, unvollständiger Antwort wird mit 0 Punkten bewertet;
  • wird bei einer Frage keine Antwort geben, wird dies mit 0 Punkten bewertet;

Multiple-Choice-Fragen

  • die korrekte Antwort ist anzukreuzen – nur eine der Antworten ist korrekt;
  • die Frage mit korrekt angekreuzter Antwort wird mit 1 Punkt bewertet;
  • für die Frage mit falsch angekreuzter Antwort werden 0,25 Punkte abgezogen;
  • wird bei einer Frage keine der vier Antwortmöglichkeiten angekreuzt, gilt die Frage als falsch beantwortet und wird mit 0 Punkten bewertet;
  • werden bei einer Frage mehrere Antworten angekreuzt, gilt die Frage als falsch beantwortet, auch wenn die richtige Antwort dabei ist, und es werden 0,25 Punkte abgezogen;
  • sofern Korrekturen vorgenommen werden und/oder nicht eindeutig erkennbar ist, welche Antwort als richtige gewählt worden ist, gilt die Frage als falsch beantwortet und es werden 0,25 Punkte abgezogen.

Ablauf der Prüfung

Die Verwendung von jeglichen Unterlagen, Gesetzestexten ist verboten, ebenso Gesprächen zwischen den Kandidaten, bzw. Mobiltelefone. Wird ein Schmierblatt benötigt, darf ausschließlich das von der Kommission ausgehändigte verwendet werden und ist am Ende der Arbeit zusammen mit der Prüfungsarbeit abzugeben. Während der Prüfung ist den Kandidaten das Verlassen des Saals – außer bei objektiv nachgewiesener Notwendigkeit – nicht gestattet. 

Auf den Prüfungsarbeiten darf kein Name oder sonstige Kennzeichnungen geschrieben werden; der Name und das Geburtsdatum dürfen ausschließlich auf einen speziell ausgehändigten Zettel geschrieben werden, der von den Kandidaten in ein ebenfalls ausgehändigtes Briefkuvert gegeben werden muss, das zugeklebt wird. Dieses Briefkuvert muss nach Beendigung der Prüfungsarbeit zusammen mit dem Fragebogen in ein großes Kuvert gegeben werden, das ebenso zugeklebt wird. Auch auf diesen beiden Kuverts darf nirgends ein Name oder eine sonstige Kennzeichnung geschrieben stehen. Sollte ein Kandidat/eine Kandidatin gegen diese eben genannten Anweisungen verstoßen oder sonst wie beim sog. „Schwindeln“ erwischt werden, wird die gesamte Arbeit als ungültig erklärt und die Prüfung wird als nicht bestanden gewertet.

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