Handelskammer Bozen
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Waren- und Personenverkehr

UPDATE vom 18.03.2020

Data: 
Mittwoch, 18. März 2020
Uhrzeit: 

Warenverkehr

Der Warentransport hat in den letzten Tagen aufgrund der Schließung zahlreicher Grenzübergänge und der Zunahme der zwischenstaatlichen Gesundheitskontrollen - die alles andere als sporadisch sind - große Verzögerungen in Kauf nehmen müssen. Es ist zu erheblichen Staus gekommen. Hier ein Überblick über die Lage in den einzelnen Ländern.

Echtzeitinformationen zu den Situationen an den einzelnen Grenzübergängen können Sie hier erhalten: https://covid-19.sixfold.com/

ÖSTERREICH
Seit dem 11. März sieht die Verordnung Nr. 87 des BMSGPK (Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) neue Maßnahmen für die Einreise in Österreich aus Italien vor, die bis zum 3. April in Kraft sind. Die Grenzen bleiben offen, es werden jedoch Kontrollen durchgeführt. Personen, die aus Italien nach Österreich einreisen wollen, müssen im Besitz eines ärztlichen, höchstens vier Tage alten Zeugnisses zum Nachweis eines negativen Coronovirus-Tests sein. Der Güterverkehr wurde nicht eingeschränkt, doch können die jeweiligen Fahrer sanitären Kontrollen unterzogen werden (insbesondere der Kontrolle der Körpertemperatur).

Der RoLa-Verkehr mit Trient wurde eingestellt und wird nur noch auf der österreichischen Strecke zwischen Brenner und Wörgl betrieben.

Kleinere Grenzübergänge nach Italien gesperrt (offen bleiben unter anderem der Reschenpass, der Brennerpass und Tarvis).

Die Lage am Brenner ist stabil; es werden keine besonderen Staubildungen gemeldet.

Am Reschenpass herrschen weiterhin schwierige Verhältnisse; da keine Autobahn vorhanden ist, reisen die Lastwagen auf der Staatsstraße, wo jegliche Raststätten für die Fahrer fehlen und alle Restaurants geschlossen sind. Den Fahrern stehen angemessenen Sanitäranlagen und keine Verpflegung zur Verfügung. Es werden keine besonderen Staubildungen gemeldet.

Auch in Tarvis hat sich die Situation beruhigt, hier werden derzeit keine besondern Staubildungen gemeldet.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Tirol das Wochenendfahrverbot für LKWs bis 29. März aufgehoben hat. Ebenso hat Italien das Fahrverbot am Wochenende für den internationalen Güterverkehr bis zum 29. März ausgesetzt. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen ist sehr wahrscheinlich.

DEUTSCHLAND
Die deutschen Behörden haben Reisende, die sich in Risikogebieten, so auch in Italien, aufgehalten haben, ersucht, vorsorglich im Haus zu bleiben und nicht unbedingt erforderliche Kontakte mit anderen Personen zu meiden. Dabei haben die deutschen Gesundheitsbehörden betont, es handle sich hierbei um Empfehlungen und um eine freiwillige häusliche Selbstisolation.

Seit 16.3.2020 wurden der Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich geschlossen. Der Waren- und Pendlerverkehr ist von der Schließung nicht betroffen. An den Grenzen ist mit Verzögerungen zu rechnen. An einzelnen Grenzübergängen zu Frankreich und der Schweiz kommt es derzeit zu massiven Verzögerungen

BULGARIEN
Seit 15. März schreiben die lokalen Behörden allen Personen, die in den 14 Tagen vor der Einreise nach Bulgarien in Italien waren, zwei Wochen Hausquarantäne vor. In diesem Zusammenhang wurde gemeldet, dass die aus Italien kommenden und in Bulgarien abladenden Fahrer aufgehalten und in eine 14-tägige Quarantäne überstellt werden.

FRANKREICH
Zurzeit sind die Grenzen offen und alle Straßen- und Autobahnverbindungen befahrbar. An einzelnen Grenzübergängen zu Deutschland und der Schweiz kommt es zu massiven Verzögerungen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK
Am 12. März haben die Behörden den Notstand ausgerufen, und seit 13. März werden Einreisende Privatpersonen aus mehreren EU-Mitgliedstaaten, unter anderem auch aus Italien, nicht in das Land gelassen. Ab 13. März ist die Einreise aus Österreich und Deutschland nur an 11 Grenzorten mit entsprechenden Kontrollen möglich. Der Warenverkehr in und aus der Tschechischen Republik ist nun, unter strengen Auflagen, auch für italienische Fahrer möglich.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Der Fahrer muss eine Schutzmaske des Typs FFP2 oder FFP3 sowie Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel mit sich führen. Diese Schutzmittel müssen beim Be- und Entladen sowie bei jedem Kontakt mit Personen genutzt werden.
  • Der Fahrer muss die italienische Eigenerklärung, sowie eine tschechische Übersetzung der italienischen Eigenerklärung mit sich führen. Beide Dokumente müssen ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Am Grenzübergang wird folgendes überprüft:
    • Das Fahrzeug muss der Kategorie "N" angehören. Dies wird mittels Fahrzeugschein geprüft.
    • Es muss sich um einen offiziellen Frachtauftrag handeln. Dies wird über Lieferschein, Rechnung oder Bestellung kontrolliert.
    • Der Fahrer muss ein Angestellter der Transportfirma sein. Dies wird über eine Kopie des Arbeitsvertrags kontrolliert, der mitgeführt werden muss. Zudem muss ein Formular in Englisch ausgefüllt werden und mit dem Stempel der Firma versehen werden.
    • Es muss ein Auszug des Handelsregisters in Englisch mitgeführt werden (dieser kann vom Firmeninhaber unter https://impresa.italia.it/itlg/app/public/#/login heruntergeladen werden bzw. bei der Handelskammer Bozen via Email beantragt werden).
    • Bei Einreise aus Österreich ist es auch ratsam eine deutschsprachige Eigenerklärung mitzuführen.
    • Italienische Fahrer werden an der Grenze einer Gesundheitskontrolle unterzogen.

KROATIEN
An der Grenze zu Slowenien haben die kroatischen Behörden Container für mobile Epidemie-Einheiten errichtet und führen dort spezifische Kontrollmaßnahmen bei Personen, die aus Italien kommen, durch. Außerdem werden alle aus dem italienischen Staatsgebiet kommenden Bürger 14 Tage lang einer obligatorischen Quarantäne in Einrichtungen unterzogen, die von Mal zu Mal von der Behörde bestimmt werden. Die Polizei setzt die Entscheidung der Regierung um, Personen, die aus bestimmten Ländern kommen, wie zum Beispiel aus Italien, in Quarantäne zu setzen, unabhängig davon, ob es sich um gewöhnliche Reisende oder LKW-Fahrer handelt. LKW mit Ziel in anderen Ländern (Transit) dürfen durchfahren, müssen aber ihr Ziel nachweisen.

POLEN
Die Behörden haben Gesundheitskontrollen an den Grenzübergängen eingeführt. An den Grenzübergängen zu Polen kommt es derzeit zu massiven Verzögerungen.

RUMÄNIEN
Seit 9. März 2020 sind Einschränkungen des Verkehrs aus und nach Italien in Kraft. Die Einreise von ausländischen Bürgern, die aus Italien kommen, ist unabhängig vom verwendeten Transportmittel nur mit Pflichtquarantäne oder Selbstisolation zulässig. Güterverkehr von über 3,5 Tonnen unterliegt keinen Einschränkungen. Die Maßnahmen bleiben vorläufig bis zum 31. März in Kraft; Verlängerungen sind möglich. Die Quarantänevorschriften gelten scheinbar auch für Kraftfahrzeugfahrer, auch wenn sie keine Symptome aufweisen.

SERBIEN
In Serbien haben die Behörden das vorläufige Einreiseverbot für Reisende aus Italien verhängt. Serbische Bürger, die aus diesen Ländern einreisen, müssen sich einer 14-tägigen Selbstquarantäne unterziehen. Größere Probleme werden für den einreisenden und durch Serbien durchfahrenden Warenverkehr gemeldet.

SLOWENIEN
Ab 11. März wurde die Einreise aus Italien eingeschränkt. Es wurden sechs Kontrollstellen an Straßengrenzübergängen zu Italien errichtet: Fusine (Rateče), Stupizza (Robič), Sant'Andrea (Vrtojba), Fernetti (Fernetiči), Pese (Krvavi potok), Rabuiese (Škofije); alle anderen Straßen wurden gesperrt, der Personenverkehr auf Schiene wurde abgebrochen. Am 13. März wurde die Einreise von Güterfahrzeugen aus Italien verboten, mit Ausnahme der Transporte mit Ziel in Slowenien. Seit 15. März dürfen Fahrzeuge mit Bestimmungsort in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien durch Slowenien durchfahren, allerdings nur mit Geleitwagen. Die Transporte nach Rumänien, Ukraine und Ungarn sind weiterhin ein Problem.

SCHWEIZ
Aus Italien werden nur Schweizer Staatsbürger, Personen mit Aufenthaltsgenehmigung und berufsbedingt einreisende Personen eingelassen. Der Transitverkehr und der Warenverkehr bleiben von der Verordnung unberührt.

UNGARN
Am 13. März hat die Regierung in Ungarn den Notstand ausgerufen, mit absolutem Einreiseverbot aus Italien. An den Grenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen eingeführt und die Kontrollen an der kroatischen Grenze verschärft. Italienische Lastwagen müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.

Personenverkehr

SÜDTIROL/ITALIEN
Der Fernverkehr steht in Italien großteiles still. Alle nationalen Fernbusverbindungen wurden eingestellt. Der Fernverkehr der Bahn wurde auf ein Minimum reduziert.

  • Alle Zugverbindungen nach Österreich/Deutschland sind eingestellt.
  • Der Direktzug Bozen – Mailand ist eingestellt.
  • Von Bozen nach Rom fährt jeweils ein Zug von Trenitalia und Italo
    • Trenitalia: Bozen 15:12 Uhr – Roma Termini 20:10 Uhr
    • Italo: Bozen 14:42 Uhr – Roma Termini 19:35 Uhr
  • Von Rom nach Bozen fährt jeweils ein Zug von Trenitalia und Italo
    • Trenitalia: Roma Termini 08:50 Uhr – Bozen 13:48 Uhr
    • Italo: Roma Termini 07:25 Uhr – Bozen 12:18 Uhr

Diese tagesaktuellen Informationen können sich kurzfristig ändern. Bitte kontrollieren Sie vor der Abfahrt die Fahrzeiten der Züge auf www.trenitalia.it, www.italotreno.it und www.oebb.at.

Der Regionalzugverkehr verkehrt mit Einschränkungen regelmäßig. Bitte achten Sie beim Zugfahren darauf, mindestens einen Meter Abstand zu anderen Fahrgästen zu halten.

Der Flugverkehr wurde weitgehend eingestellt. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft.

Am 17.03.2020 hat die italienische Verkehrsministerin per Dekret festgelegt, dass alle italienischen Staatsbürger, die aus dem Ausland zurückkehren für 14 Tage in Isolation müssen. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.mit.gov.it/comunicazione/news/coronavirus/coronavirus-de-mich...  

EU
Ausführliche Informationen zu den Einreisebestimmungen in den einzelnen EU-Ländern finden Sie auf der Webseite der europäischen Kommission unter: https://ec.europa.eu/transport/coronavirus-response_en

Für weitere Informationen steht die Handelskammer Bozen zur Verfügung, Ansprechpartner Michael Andergassen, Tel. 0471 945 614, E-Mail: michael.andergassen@handelskammer.bz.it.