Handelskammer Bozen
Corona-Krise

Corona-Krise

Verfahren bei staatlichen Hilfsmaßnahmen vereinfachen

Data: 
Freitag, 11. September 2020
Uhrzeit: 
10:00

Die italienische Regierung und das Land Südtirol haben eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen eingeführt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Covid-19-Notstands zu begrenzen. Bei manchen Maßnahmen, wie zum Beispiel den staatlichen Bürgschaften, klagen aber viele Unternehmen über den hohen bürokratischen Aufwand für die Einreichung des Antrags. Dies ergibt sich aus der jüngsten Konjunkturbefragung des WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung der Handelskammer Bozen.

Sowohl das Land als auch der Staat haben verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen verabschiedet, um die wirtschaftliche Notlage im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie zu lindern. Dazu gehören Zuschüsse und Verlustbeiträge, Lohnausgleichszahlungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen sowie Bürgschaften für Darlehen zur Eindämmung des Liquiditätsmangels, der durch den Lockdown und den allgemeinen Nachfragerückgang entstanden ist.

Die jüngste Konjunkturumfrage des WIFO im Juni ergab, dass der NISF-Bonus von 600 Euro für die Monate März und April von mehr als 60 Prozent der gewerblichen Unternehmen aus Südtirol beantragt wurde und zwar in acht von zehn Fällen mit positivem Ergebnis. Zahlreiche Anträge gab es auch für die Zuschüsse des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten. Bis zum 22. Juli wurden fast 13.800 Gesuche genehmigt und in mehr als drei Viertel der Fälle waren die entsprechenden Beträge bereits an die Unternehmen gezahlt worden. Nach Angaben der Begünstigten dauerte die Auszahlung im Durchschnitt etwa fünf Wochen. Schließlich sieht das Neustart-Dekret der Regierung (sog. „Decreto rilancio“) Verlustbeiträge für Unternehmen und Selbständige vor. Diese konnten aber erst ab Mitte Juni beantragt werden und sind deshalb in dieser Erhebung noch nicht berücksichtigt.

bürokratische Aufwand

Neben den Zuschüssen haben die Unternehmen oft auch die Stundung bestehender Bankdarlehen in Anspruch genommen. Bis Mitte Juli zählten die Banken mehr als 18.000 genehmigte Gesuche mit einem Gesamtvolumen von knapp 4,8 Milliarden Euro. Darüber hinaus hatten über 2.800 Unternehmen Zugang zu den vom Land garantierten begünstigten Sofortkrediten von bis zu 35.000 Euro.

Bis zum selben Datum hatten hingegen nur sehr wenige Unternehmen – weniger als hundert von 530 eingereichten Anträgen – einen begünstigten Sofortkredit für einen höheren Betrag erhalten. Die vom staatlichen KMU-Fonds und von der SACE gewährten Kreditbürgschaften wurden nur selten in Anspruch genommen.

Die erhaltenen Darlehen wurden von den Unternehmen fast immer zur Deckung laufender Ausgaben genutzt, z.B. für die Bezahlung von Lieferanten, Mitarbeiter/innen oder Mieten. Nur jedes zwanzigste Unternehmen bestätigt, diese Geldmittel für Investitionen im Zusammenhang mit dem Covid-Notstand verwendet zu haben.

Letztlich hängt der tatsächliche Erfolg der verschiedenen Maßnahmen wesentlich davon ab, wie hoch der bürokratische Aufwand des Antragsverfahrens ist und wie schnell die Unterstützung gewährt wird. So ist beispielsweise die geringe Inanspruchnahme der staatlichen Bürgschaften auch auf den entsprechenden bürokratischen Aufwand zurückzuführen, der von der großen Mehrheit der Antragsteller/innen als belastend empfunden wird. Auch bei den Sofortkrediten mit Landesbürgschaften für Beträge über 35.000 Euro melden die Unternehmen eine gewisse Komplexität des Verfahrens, teilweise aufgrund der strengen europäischen Bankenvorschriften. Die häufige Inanspruchnahme der Stundung der Bankdarlehen ist hingegen zum Teil auf die geringere Komplexität des Antragsverfahrens zurückzuführen. Im Allgemeinen scheinen die auf staatlicher Ebene eingeführten Verfahren zur Gewährung von Bürgschaften aufwändiger zu sein als die des Landes. Bei letzteren vergehen in der Regel von der Beantragung bis zur Bereitstellung des Kredits weniger als vier Wochen.

Der Präsident der Handelskammer, Michl Ebner betont: „Obwohl einige Maßnahmen erfolgreich waren, gab es in vielen Sektoren der Südtiroler Wirtschaft noch keinen Aufschwung. In den kommenden Monaten werden weitere Maßnahmen und Subventionen erforderlich sein, um den von der Krise am stärksten betroffenen Sparten zu helfen.“

Weitere Auskünfte erteilt das WIFO, Ansprechpartner Luciano Partacini, Tel. 0471 945 700, E-Mail: luciano.partacini@handelskammer.bz.it oder Nicola Riz, Tel. 0471 945 721, E-Mail: nicola.riz@handelskammer.bz.it

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