Handelskammer Bozen
Sistri

SISTRI: Handelskammer fordert das Aussetzen der Jahresbeiträge und Strafen

Data: 
Montag, 18. Januar 2016
Uhrzeit: 

Mit einem Gesetzesdekret von Ende 2015 wurde der Aufschub der Fristen für die Anwendung des Systems für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle – SISTRI bis zum 01.01.2017 beschlossen. Die jährlichen Beiträge und einige Verwaltungsstrafen bleiben allerdings in Kraft. Die Handelskammer Bozen setzt sich dafür ein, dass auch diese nicht zur Anwendung kommen.

Mit dem Gesetzesdekret vom 30. Dezember 2015 wurde die obligatorische Anwendung des Systems SISTRI erneut verschoben. Der neue Stichtag soll der 01. Januar 2017 sein. Dies betrifft zwar die Anwendung des Systems, jedoch nicht die Einschreibung. Die betroffenen Unternehmen müssen trotzdem die Jahresgebühren bezahlen, welche je nach Größe und Tätigkeit zwischen 90 Euro und mehreren Tausend Euro variieren können. Auch die Verwaltungsstrafen für die Nichtentrichtung des Jahresbeitrages bzw. die Nichteintragung zwischen 15.500 und 93.000 Euro bleiben aufrecht.

Deshalb hat die Handelskammer Bozen sich mit einem Schreiben an den Südtiroler Senator in Rom Hans Berger gewandt, um sich für die Unternehmen stark zu machen, dass auch die Gebühren und Strafen ausgesetzt werden. „Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen für ein System bezahlen muss, das nicht verwendet wird und es dann auch noch mit hohen Strafen rechnen muss, wenn es dem nicht nachkommt“, ist der Generalsekretär der Handelskammer Bozen Alfred Aberer überzeugt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass sich die Handelskammer bezüglich des SISTRI an die Südtiroler Parlamentarier wendet. In der Vergangenheit gab es Versuche den hohen bürokratischen Aufwand, das das System mit sich bringt zu verringern und Erleichterungen für die KMUs zu erreichen.

Das Erfassungssystem für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle, kurz SISTRI (sistema per il controllo della tracciabilità dei rifiuti) genannt, wurde 2010 eingeführt. Das SISTRI soll in Zukunft die vom Gesetz vorgesehenen Dokumente im Papierformat wie den Abfallerkennungsschein, das Abfallregister und auch die jährliche Abfallmitteilung MUD ersetzen. Von der Regelung betroffen sind alle Unternehmen die gefährliche Abfälle bewirtschaften und Ersterzeugerunternehmen ohne Lagerung mit mehr als zehn Mitarbeiter/innen.

Die betroffenen Unternehmer/innen finden Informationen zum SISTRI auf der Internetseite der Handelskammer Bozen oder auf der Internetseite www.sistri.it.

Der Bereich Umweltschutz der Handelskammer Bozen steht für Auskünfte zur Verfügung, Ansprechperson: Benedetta Bracchetti Tel. 0471 945 654, E-Mail: benedetta.bracchetti@handelskammer.bz.it.