Handelskammer Bozen

Richtpreisverzeichnisse 2019 jetzt online

Richtpreise für Hoch- und Tiefbauarbeiten festgelegt

Data: 
Dienstag, 08. Januar 2019
Uhrzeit: 

Auf den Internetseiten der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) und der Handelskammer Bozen steht die neue Ausgabe der Richtpreisverzeichnisse 2019 für die Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen für Hoch- und Tiefbauarbeiten in digitalem Format zur Verfügung.

Die Richtpreisverzeichnisse für Hoch- und Tiefbauarbeiten wurden von der Handelskammer Bozen, dem Lvh.Apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister, dem Unternehmerverband Südtirol, dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, dem CNA-SHV Südtiroler Vereinigung der Handwerker und Kleinunternehmen und dem interdisziplinären Ausschuss der technischen Berufskammern sowie dem Südtiroler Gemeindeverband in Kooperation mit dem Land Südtirol aktualisiert. In der ajourierten Fassung der Richtpreisverzeichnisse wurden insgesamt über 1.500 Positionen neu eingefügt und geändert.

Die Preisgremien Hochbau, Tiefbau und Anlagen haben den Prozentsatz der Sicherheitsabgaben des Unternehmens zu einem festen Satz von 0,6 Prozent jedes einzelnen Stückpreises (bisher 1 Prozent) neu festgelegt und die Positionen der Elementar- und Materialpreise in beide Preislisten integriert: Insbesondere im Hinblick auf die Tiefbauarbeiten wurden die entsprechenden Positionen in der Tiefbau-Preisliste gelöscht und ein Verweis auf die Unterkategorien in die Hochbaupreisliste aufgenommen und zwar für bestimmte Kapitel wie Natur- und Kunststeinarbeiten, Putze, Estriche, Industrieböden, Abdichtungen und Isolierungen.

Das Preisgremium Hochbau hat sich insbesondere mit den Themen Stahlbetonarbeiten und unbewehrte Betonarbeiten, Arbeiten an Holzstützen, Zimmereiarbeiten und Bedachungen von Schrägdächern sowie Bauelemente mit Klimahaus-Standard befasst.
Das Preisgremium Anlagen hat, unter anderem, bei den Kapiteln Heiz- und Kühlsysteme, Fußboden- und Wandheizungen sowie kontrollierte mechanische Lüftung Ergänzungen vorgenommen.

Das Preisgremium Tiefbau befasste sich insbesondere mit dem Kapitel über allgemeine und besondere Baustellenabgaben, Erdbewegungs- und Abbruchkosten sowie Stahlbetonarbeiten und unbewehrte Betonarbeiten.

In den einleitenden Bemerkungen zu den Preislisten wurde auch klargestellt, dass die Kosten für die obligatorischen technischen Prüfungen von den Vergabestellen getragen werden müssen: Diese Klarstellung geht über alle widersprüchlichen Angaben hinaus, die möglicherweise in einigen Positionen der Preisliste enthalten sind.

Für die Bewertung der in den Preislisten enthaltenen Sicherheitskostenpositionen steht eine eigene Liste zur Verfügung. Dieses Verzeichnis kann als Grundlage zur Festlegung der Sicherheitskosten herangezogen werden. Es erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die endgültige Entscheidung über die Verwendung bzw. Ergänzung der Positionen obliegt dem Sicherheitskoordinator in der Planungsphase, individuell für jedes Projekt.

Bei der Aktualisierung der Preislisten haben der Preiskoordinierungsausschuss der Handelskammer sowie die jeweiligen Preisgremien Hochbau, Tiefbau und Anlagen erfolgreich zusammengearbeitet. Die jeweiligen Preisgremien setzen sich aus Vertreter/innen der Wirtschaftsverbände, der Landesverwaltung, der Agentur für öffentliche Verträge, der Freiberufler/innen und des Südtiroler Gemeindenverbands zusammen.

Die Richtpreisverzeichnisse stehen auf den Internetseiten der Agentur für öffentliche Verträge und der Handelskammer Bozen, in deutscher und italienischer Sprache sowie in folgenden Formaten zum Download bereit: PDF, XML Standard SIX mit UTF-8 Kodierung, XLS und ODS.

Für weitere Informationen steht der Service für Wettbewerbsschutz der Handelskammer Bozen, Tel. 0471 945 654 oder 647, E-Mail: wettbewerbsschutz@handelskammer.bz.it, sowie die Agentur für öffentliche Verträge (AOV), Tel. 800 288 960, E-Mail: e-procurement@provinz.bz.it, zur Verfügung.