Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kosmetika

Seit dem 11. Juli 2013 wird der Kosmetikbereich in Europa über die Verordnung 1223/2009/EG einheitlich geregelt sein. Die Verordnung kann bereits in der Übergangszeit angewandt werden.

Die Vorgaben zu Kosmetikprodukten betreffen vor allem die

  • Substanzen die in kosmetischen Erzeugnissen verwendet werden dürfen;
  • Kennzeichnung und Information des Endkunden nach  Art. 19 der europäischen Verordnung 1223/2009/EG;
  • Eigenschaften die die Verpackung mitbringen muss;
  • Meldepflicht
    Zudem bestehen in einigen Mitgliedsstaaten Meldepflichten für die Herstellung, den Import oder den Verkauf. In Italien ist hierzu das Italienische Gesundheitsministerium zu kontaktieren.

Die europäische Kommission bietet hierzu eine Reihe weiterführender Informationen.

 

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