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Gebrauchsmuster

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird häufig als „kleines Patent” bezeichnet und stellt eine interessante Alternative zum Patentschutz dar. Der Gebrauchsmusterschutz kann schneller und kostengünstiger erlangt werden und verleiht die gleichen Rechte wie ein Patent, allerdings für einen kürzeren Zeitraum (10 Jahre ab dem Anmeldedatum).

Einen Gebrauchsmusterschutz können Maschinen und deren Teile, Gerätschaften und Werkzeuge, sowie Gebrauchsgegenstände mit besonderer Wirksamkeit und Anwendernutzen erhalten. Für Verfahren gibt es dagegen keinen Gebrauchsmusterschutz, sie können nur zum Patent angemeldet werden.

Die Voraussetzungen für den Gebrauchsmusterschutz sind die selben wie für die industrielle Erfindung (Neuheit, gewerbliche Anwendbarkeit, Zulässigkeit) mit der Ausnahme, dass der Beurteilungsgrad der „erfinderischen Tätigkeit“ niedriger ist. Manchmal wird diese Voraussetzung auch gar nicht bewertet.

Der Gebrauchsmusterschutz wird aber nicht in allen Ländern anerkannt. Er wurde in Deutschland im Jahr 1891 eingeführt, um eine Lücke in der Gesetzgebung zu schließen. Es gab nämlich eine Reihe von technischen Lösungen, die die Voraussetzungen für einen Patentschutz nicht erfüllen konnten, jedoch geschützt werden sollten. Der Gebrauchsmusterschutz wurde später auch in verschiedenen anderen Ländern wie z.B. Österreich, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien eingeführt.

Eine Liste der Länder, welche einen Gebrauchsmusterschutz zulassen, finden Sie auf den Internetseiten der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

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