Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Informationen an die Nutzer

Informationspflicht gegenüber den Nutzern

Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten liefert, im Rahmen der Gebrauchsanweisungen, Informationen über:
a) die Pflicht, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht als unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen und diese Altgeräte getrennt zu sammeln;
b) die Rückgabe- und Sammelsysteme sowie die Möglichkeit, beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes, das Altgerät beim Vertreiber abzugeben oder die Möglichkeit, sehr kleine Altgeräte (Geräte mit Außenabmessungen von weniger als 25 cm) ohne Kaufpflicht eines neuen, kostenlos abzugeben;
c) die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und menschliche Gesundheit aufgrund des Vorhandenseins von gefährlichen Stoffen in den Elektro- und Elektronikgeräten und der nicht korrekten Entsorgung derselben;
d) den Beitrag der Nutzer zur Wiederverwendung, zum Recycling und anderen Formen der Verwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
e) die Bedeutung des Symbols

Falls aufgrund der Art des Elektro- und Elektronikgerätes die Lieferung der Anleitungen nicht vorgesehen ist, werden die Informationen vom Vertreiber am Verkaufsort mit entsprechenden Veröffentlichungen oder Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.

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Kontakt

Umweltschutz

0471 945 693