Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Herkunft bei Tomaten

Das Dekret des Landwirtschaftsministeriums vom 16. November 2017 führt die verpflichtende Angabe der Herkunft von Zutaten in der Etikettierung ein:

  • Verarbeitete Tomaten (Tomatenmark, passierte Tomaten, getrocknete Tomaten, Tomatenflocken, Tomatenpulver, Halbtrockene Tomaten)
  • Tomatensoßen.

Auf den genannten Lebensmitteln sind folgende verpflichtende Zusatzinformationen anzuführen:

  • „paese di coltivazione del pomodoro“  gefolgt vom Namen des Staates in welchem der Anbau erfolgt ist;
  • „paese di trasformazione del pomodoro” gefolgt vom Namen des Staates in welchem die Verarbeitung stattfindet.
  • „Origine del pomodoro“ gefolgt vom Namen des Staates in welchem alle zwei Verarbeitungsschritte stattfinden.

Sofern die oben genannten Wertschöpfungsprozesse in mehreren Staaten stattgefunden haben, kann auf die Abkürzungen „UE“, „non UE“ oder „UE e non UE“ zurückgegriffen werden.

Waren diese Informationen hilfreich?
Noch keine Bewertungen vorhanden

Kontakt

Etikettierungsdienst

0471 945 698 - 660